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Erklärung zur Barrierefreiheit

Josifit ist von den Anforderungen aus dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Oktober.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L327 vom 2.Dezember.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen ausgenommen, da Josifit ein privater Anbieter und keine öffentliche Stelle ist und die Barrierefreiheitsanforderungen nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (u. a. E-Commerce/Online-Buchungssysteme) gelten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von diesen Anforderungen ausgenommen (weniger als 10 Mitarbeitende und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme). 

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